Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München

Die Regierung von Oberbayern erstellt einen Lärmaktionsplan für den Großflughafen München. Die Öffentlichkeit soll rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München wird in zwei Mitwirkungsphasen erfolgen.

 In der ersten Phase werden die Öffentlichkeit und die betroffenen Gemeinden/Landkreise gebeten, zielgerichtete Fragen zum Lärmaktionsplan für den Großflughafen München zu beantworten. Die erste Mitwirkungsphase begann am 07.08.2020 und endet am 21.09.2020. Die eingegangenen Rückmeldungen werden erfasst, ausgewertet und bei der Erstellung des Lärmaktionsplan-Entwurfs berücksichtigt. Zu diesem Entwurf werden die Öffentlichkeit und die betroffenen Gemeinden/Landkreise im Rahmen einer zweiten Mitwirkungsphase erneut beteiligt werden. Zum Online-Fragebogen der ersten Mitwirkungsphase für die Öffentlichkeit gelangen Sie über folgenden Link:

https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/umwelt_gesundheit_verbraucherschutz/lap/formular_buerger/index.php

Die EU-Kommission verlangt  eine Lärmaktionsplanung überall dort, wo eine Lärmkartierung erfolgt ist. Daher wird 2020 ein Lärmaktionsplan für den Großflughafen München aufgestellt. Die Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München bezieht sich somit auf das vorhandene 2-Bahn-System.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Mitwirkung.

Ende der Frist ist der 21.9.2020

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