Finanzierung

Die Mindestlebensdauer eines Windrades beträgt 20 Jahre. Wenn das Windrad an das Netz geht, wird der Preis für die erzeugte kWh für die 20 jährige Laufzeit festgelegt. Dies geschieht in Form einer Aussschreibung. Ein zur Zeit realistischer Preis ist ca. 6 ct. Bei einer jährlichen Produktion von 14 Millionen kWh bedeutet das einen Betrag von 840 000 € pro Jahr. Davon werden die Bankkredite getilgt, sämtliche Wartungsarbeiten, Versicherungen, Pacht, Fledermausmonitoring, kaufmännische Betriebsführung, Bildung von Rücklagen für den Rückbau der Anlage und einiges mehr bezahlt. Da dann immer noch etwas übrig ist, werden bei Bürgerwindrädern den Anteilseignern jährliche Renditen ausgezahlt.

Das Windrad finanziert sich also selbst.
Weiter profitieren die Grundbesitzer durch die Pacht,
die Gemeinde durch die Gewerbesteuer und durch eine Zulage von 0,02 ct pro erzeugte kW, in diesem Beispiel 16 800 € pro Jahr und wie schon erwähnt die beteiligten Bürger*innen.
In jedem Fall profitiert das Klima, da kein CO2 ausgestoßen wird. Nicht zuletzt verringert sich die Abhängigkeit von Energieimporten.

Übrigens die Energie die beim Bau des Windrades verbraucht wird, ist schon nach ca. 1/2 Jahr erzeugt.
Falls das Windrad in einem Wald errichtet wird, müssen dazu etwa 0,5 ha gefällt werden, die ca. 2,7 t CO2 pro Jahr aufnehmen würden. Das Windrad erspart uns aber pro Jahr 3600 t CO2.
Zahlen aus https://correctiv.org/faktencheck/2019/09/27/eine-windkraftanlage-spart-mehr-co2-als-der-wald-der-fuer-sie-gerodet-wird/)