Bürgerwindrad


Im Kommunalwahlkampf 2020 sprachen wir uns für ein Bürgerwindrad in Röhrmoos aus. Inzwischen hat sich im Landkreis ein Arbeitskreis Windkraft gegründet, mit dem Ziel, interessierten Gemeinden die Gelegenheit zu geben, sich zu informieren. In Zusammenarbeit mit Landrat Stefan Löwl hatten wir inzwischen 3 Videokonferenzen dazu:
Am 18.1.2021 referierte auf Einladung des Arbeitskreises Bürgermeister Erwin Karg aus Fuchstal über seine Erfahrungen mit der Windkraft in seiner Gemeinde.
Am 24.2.2021 lud Landrat Stefan Löwl zu einer Veranstaltung mit den Experten vom Landratsamt Frau Dr. Vogel und Herrn Krug ein.
Am 20.5.2021 lud der Arbeitskreis zu einer Veranstaltung mit der Firma GP Joule ein. Dieses Büro regelt fast alle Fragen, die mit dem Bau eines Windrades zusammenhängen.
Die nächste Veranstaltung ist am 24.6.2021 zu der Landrat Stefan Löwl verschiedene Experten eingeladen hat, um über die wichtigen Fragen des Artenschutz zu informieren.
Alle Veranstaltungen waren gut besucht. Insbesondere waren zahlreiche Bürgermeister und Gemeinderät:innen aus dem ganzen Landkreis dabei.

Aus diesen Veranstaltungen hat sich bisher folgender Ablauf des Verfahrens und Aufteilung der Aufgaben zwischen Gemeinde und Projektierbüro beim Bau eines Windrades ergeben:

  1. Potentialanalyse
    Abstand zu Siedlungen, Schutzgebiete, Ausschlusskriterien, Windanalyse

  2. Standortsicherung durch Vorverträge mit den Grundstücksbesitzern

  3. Information
    Bürgermeister, das Projektierungsbüro und der Gemeinderat informieren Flächeneigentümer, Bürger/Anwohner, die Nachbargemeinde durch Informationsveranstaltungen und Pressearbeit sowie durch Projekt-Homepage

  4. Grundlegende Entscheidungen
    für das Projektkonzept, den Nutzungsvertrag mit den Flächeneigentümern; der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan

  5. Fachplanungen
    Kartierung der Vogel- und Fledermausarten, Suche nach dem Einspeisepunkt in das Stromnetz, Beachtung des BImSchG und saP usw.

  6. Öffentlichkeitsbeteiligung
    Informationen der Bürger:innen, öffentliche Auslegung, Anhörung
     
  7. Finanzielle Bürgerbeteiligung nach der Genehmigung der Anlage

  8. Bau, Betrieb
    Bauzeit: 6 – 12 Monate, Betrieb: 20-30 Jahre ; Dauer des gesamten Verfahrens ca. 4 Jahre

  9. Rückbau der gesamten Anlage

  10. Aufteilung der Aufgaben
 GemeindeProjektierer
Bauleitplanung100%Unterstützung
PersonalaufwandSitzung der GremienÖffentlichkeitsarbeit
Planung, Gutachten0%100%
Bauabwicklung0%100%
Betrieb der Anlage0%100%
Risiko0%100%