Die 10 H Regel

Die 10 H Regel im Wortlaut:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-

Die 10H Regel in Bayern:
– ist kein Verhinderungsinstrument für Windenergieanlagen (WEA). Leider
meinen manche fälschlicherweise, dass innerhalb von 10H keine WEA gebaut werden darf.
Will man in Bayern mit einem Windrad näher als 10H (ca.2,2 km) an die Wohnbebauung gehen, muss die Gemeinde eine Flächenutzungsplanänderung durchführen und einen Bebauungsplan aufstellen, was das Genehmigungsverfahren in die Länge zieht, so dass manche Gemeinden davor zurückschrecken und einige Bürger*innen glauben, hier werde gegen ein Gesetz verstoßen. In manchen Bundesländern ist jedoch der Mindestabstand nur 1000 m.
– Tatsache aber ist, dass es nach Einführung der 10H Regel am 04.02.2014 einen massiven Rückgang des Ausbaues der Windkraft gegeben hat: Vorher waren es im Schnitt 22,1 WEA pro Monat und nachher nur noch 2,6 pro Monat (Rückgang um 90%).
In den ersten 9 Monaten des Jahres 2021 nahm der Ausbau der Windenergie in Deutschland wieder Fahrt auf, nicht aber in Bayern.  In Deutschland wurden 638 WEA gebaut, davon nur 6 in Bayern! in der Gesamtbilanz liegt Bayern mit 0,02 WEA pro Quadratkilometer ziemlich am Ende der Skala der Bundeländer. Nur in Berlin sind es noch weniger.
– Im übrigen gibt es das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImmSchG), das Menschen und die Natur vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Einführung akzeptierter Grenzwerte schützen soll. Diesem Gesetz sind alle baulichen Maßnahmen unterworfen, natürlich auch die WEA. Das BImmSchG kennt keine Mindestentfernungen sondern richtet sich nach den Immissionen, die vor Ort auftreten. (In der Regel reichen dafür bei WEA ca. 800 m Abstand)
– Die gute Absicht, die hinter der 10 H Regel stand, hat leider in eine Sackgasse geführt.