Tempo 30 in Wohngebieten

Am 12. Mai wurde im Bau- und Umweltausschuss der Antrag von Bündnis 90 / Die GRÜNEN behandelt, in den Ortsteilen der Gemeinde Röhrmoos Tempo-30-Zonen auszuweisen, wo dies möglich und sinnvoll erscheint.
Folgende Tempo 30 Zonen wurden beschlossen:

Großinzemoos: Häuserner Straße mit Kiefernweg und Sulzberg

Wir GRÜNE hatten in unserem Antrag vom Oktober 2020 gefordert, alle Gemeindestraßen, mit Ausnahme kleiner Stichstraßen, als Tempo-30-Zonen auszuweisen, sofern dort noch keine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt. Doch der Ausschuss konnte sich nicht dazu durchringen, auf so genannten „Hauptverkehrsstraßen“ Tempo 30 einzuführen, etwa auf der Unterweilbacher und Bgm.-Haller-Straße in Röhrmoos, der Niederrother Straße in Sigmertshausen und der Dorfstraße in Biberbach. Keinerlei Tempo-30-Schilder empfiehlt der Ausschuss für die Ortsteile Riedenzhofen und Rudelzhofen. Dabei würde sich in Riedenzhofen der gesamte Bereich östlich der Bahnhofstraße ideal als Tempo-30-Zobe eignen: Dort herrscht null Durchgangsverkehr, und es würden zwei Schilder ausreichen. In Großinzemoos, in der Weinsteigersiedlung, im Bereich Flurstraße/Plattenfeld gibt es doch längst Tempo-30-Zonen. Was haben diese Bereiche, was die anderen nicht haben?

Wie ist die Rechtslage zu Tempo 30?

Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet ausdrücklich zwischen (zusammenhängenden) Tempo-30-Zonen und streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen an einzelnen Straßenabschnitten. Letztere sind nur zulässig, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht – wie etwa in Arzbach an der S-Kurve.

Für Tempo-30-Zonen ist eine solche Gefahrenlage ausdrücklich nicht Voraussetzung. Die sind „insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf“ möglich. Der Begriff „Hauptverkehrsstraßen“ taucht da überhaupt nicht auf. Ausgeschlossen sind lediglich Straßen mit Ampeln, Leitlinien oder benutzungspflichtigen Radwegen. Außerdem muss innerhalb der Tempo-30-Zone generell „rechts vor links“ gelten.

Immerhin, ein bisschen was ist erreicht: ein zaghaftes Umdenken zugunsten von Anwohnern, Fußgängern, Radfahrern und spielenden Kindern. Andere europäische Länder sind da schon weiter: In Frankreich etwa gilt praktisch in allen Dörfern Tempo 30, auch auf der Durchgangsstraße. Und Spanien hat soeben Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts eingeführt.

Uns GRÜNEN geht es nicht darum, Autofahrer*innen zu gängeln, sondern auf unseren Straßen endlich wieder ein gleichberechtigtes Miteinander aller Beteiligten, ob zu Fuß oder motorisiert, zu erreichen. Straßen gehören nicht allein den Autofahrer*innen, vor allem wenn Gehsteige und Radwege fehlen. Das Projekt „Shared Spaces“ der Europäischen Union geht sogar noch weiter und fordert innerorts den völligen Verzicht auf Fahrbahnen, Rad- und Gehwege, Fußgängerinseln, Verkehrsschilder und Ampeln. Der öffentliche Raum soll nicht mehr den Bedürfnissen der Autofahrer*innen untergeordnet werden. Stattdessen wird ein rücksichtsvolles Miteinander von Autofahrer*innen, Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und spielenden Kindern angestrebt – die Verkehrsteilnehmer müssen sich selbst organisieren. In mehreren europäischen Orten wurde das Modell schon mit Erfolg erprobt.