Die Schallimmissionen unterliegen dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Das gilt für sämtliche Bauvorhaben wie z.B. Bahntrassen, Gewerbegebiete….
Der Schattenwurf ist weitgehend unproblematisch. Näheres unter
https://windenergie-landkreis-ebersberg.de/Projekte/Ebersberger_Forst/Der_Ebersberger_Forst